Ordnung zur Gewährleistung der Menschenrechte und der Selbstbestimmung
Die Autonome Teilrepublik bekräftigt ihr Engagement für die grundlegenden Menschenrechte und die Selbstbestimmung ihrer Bürger. Diese Ordnung zielt darauf ab, ein Leben in Würde, ohne unnötiges Leid und mit dem Recht auf persönliche Entscheidungen zu gewährleisten. Sie schafft einen Rahmen, der das Wohlergehen und die Autonomie jedes Einzelnen in den Mittelpunkt stellt.

by dr eating

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Geltungsbereich und Grundrechte
Diese Ordnung gilt für alle Bürger und Einwohner der Autonomen Teilrepublik. Unveräußerliche Rechte umfassen ein Leben ohne Schmerzen, wahre Selbstbestimmung, freien Willen, körperliche Unversehrtheit und ein würdevolles Menschenleben. Diese Rechte sind grundlegend und stehen jedem Bewohner zu, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft. Sie bilden die Basis für ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben.
Leben ohne Schmerzen
Recht auf angemessene medizinische Versorgung.
Wahre Selbstbestimmung
Recht, über das eigene Leben zu entscheiden.
Körperliche Unversehrtheit
Schutz vor Gewalt und Misshandlung.
Unterstützung bei schmerzvollem Leid
In Fällen, in denen ein Leben ohne Schmerzen nicht gewährleistet werden kann, hat der betroffene Bewohner das Recht auf eine ärztliche Besprechung. Die medizinische Fachkraft erörtert in Zusammenarbeit mit dem Betroffenen die Möglichkeiten der Schmerzbewältigung und -therapie. Ziel ist es, das Leid zu mindern und die Lebensqualität so weit wie möglich zu verbessern.
Ärztliche Besprechung
Umfassende Beratung durch medizinische Fachkräfte.
Schmerzbewältigung
Erörterung verschiedener Therapieoptionen.
Das Recht auf geführten Suizid
Sollte das qualvolle Leid nicht gelindert werden können und die Lebensqualität des Betroffenen nicht mehr gegeben sein, hat der Bewohner das Recht auf einen geführten Suizid. Dieser Schritt wird unter strengen medizinischen und ethischen Richtlinien durchgeführt, um sicherzustellen, dass er in vollem Bewusstsein und mit freiem Willen erfolgt.

1

Qualvolles Leid
Unerträgliches und unheilbares Leid muss vorliegen.

2

Freier Wille
Der Entschluss muss frei und selbstbestimmt sein.

3

Ethische Richtlinien
Strenge Kontrollen und Begleitung sind erforderlich.
Die Ethikkommission
Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Ordnung wird eine Ethikkommission eingerichtet. Diese prüft Anträge auf geführten Suizid schnell und unbürokratisch und gewährleistet die Einhaltung ethischer Standards. Die Kommission besteht aus medizinischen Fachkräften, Psychologen, Ethikern und Vertretern der Zivilgesellschaft.
Medizinische Fachkräfte
Psychologen
Ethiker
Vertreter der Zivilgesellschaft
Dignitas als Vorbild
Die Ethikkommission orientiert sich bei ihrer Arbeit an den Massstäben des schweizer Unternehmens Dignitas (Sterbehilfe). Dignitas hat langjährige Erfahrung und hohe ethische Standards. Dies soll sicherstellen, dass die Entscheidungen der Kommission auf einer soliden Grundlage basieren und dem Schutz der Betroffenen dienen.
Ethische Standards

1

Langjährige Erfahrung

2

Schutz der Betroffenen

3

Information und Aufklärung
Die Autonome Teilrepublik verpflichtet sich, die Bevölkerung umfassend über die Rechte und Möglichkeiten im Rahmen dieser Ordnung zu informieren. Aufklärungskampagnen werden durchgeführt, um das Bewusstsein für die genannten Rechte zu schärfen und den Zugang zu medizinischer Unterstützung zu fördern.
1
Umfassende Information
Klare und verständliche Informationen für alle Bürger.
2
Aufklärungskampagnen
Förderung des Bewusstseins für die genannten Rechte.
3
Zugang zu Unterstützung
Leichter Zugang zu medizinischer und ethischer Beratung.
Schlussbestimmungen
Die Autonome Teilrepublik erkennt die Bedeutung der Menschenrechte und der Selbstbestimmung an und verpflichtet sich, diese in allen Lebensbereichen zu fördern und zu schützen. Die Bewohner sind eingeladen, aktiv an der Umsetzung dieser Ordnung mitzuwirken und ihre Rechte einzufordern. Gemeinsam gestalten wir eine lebenswerte und würdevolle Zukunft für alle.